Es wird ernst. Der Bauantrag geht an das Bauamt, wohl wissentlich, dass noch Themen fehlen. Schmidt Ziegelhaus erhielt dafür von uns eine Vollmacht und hat gemeinsam mit dem Architekten den Bauantrag stellvertretend für uns eingereicht.
Die folgenden Unterlagen sind enthalten:
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Schriftlicher Teil Lageplan
- Statistischer Erhebungsbogen
- Auszug aus der amtlichen Flurkarte
- Lageplan mit Darstellung des geplanten Vorhabens, Abstandsflächen, Stellplätze und der Medien
- Einordnung der Gebäudeklasse
- Berechnung der Flächen
- Berechnung der Kubatur
- Stellplatznachweis
- Erklärung zu geschützten Gehölzen
- Stellungnahme Medien
- Baugrundgutachten inkl. Niederschlagswasserbeseitigung – muss nachgereicht werden
- Zeichnungen
Leider kamen wir beim Regenwasser noch nicht weiter. Der Baugrundgutachter erarbeitete mehrere Konzepte mit Versickerungsrigolen. Alles wurde abgelehnt: nicht ausreichend.
Manchmal vermissen wir die Arbeitsweise der freien Wirtschaft. Würden wir so mit unseren Kunden umgehen, wären wir ziemlich schnell arbeitslos. Aber es hilft nichts, man ist abhängig und muss da leider durch.
Besonders abstrakt wurde es, als wir vorschlugen im Gegenzug zu den neuen versiegelten Flächen am alten Haus die Schuppen zurück zu bauen und Fläche wieder zu entsiegeln. Daraufhin wurde ein statischer Nachweis verlangt, dass das alte Haus nicht einsturzgefährdet ist. Ja, der kleine Schuppen stützt ein mehrstöckiges Massivhaus (/Ironie).
Nun heißt es: Geduld und hoffen.